Schufa-Auskunft kostenlos beantragen

schufa auskunftBanken holen bei Eröffnung eines Kontos eine sogenannte Schufa-Auskunft über jeden Antragsteller ein. Die Schufa, mit vollem Namen „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, sammelt und speichert finanzrelevante Daten über uns. Und weil die Schufa eine Auskunftei ist, gibt sie unsere Daten auch an Dritte weiter. Im Rahmen einer Schufa-Auskunft.

Aber was steht drin in der Schufa-Auskunft und wem hat die Schufa unsere Daten schon verkauft? Was weiß die Schufa eigentlich über uns und woher hat sie die Informationen? Fragen wir am besten die Schufa, denn Fragen kostet ja nichts, oder jedenfalls nichts mehr.

Nach §34 Bundesdatenschutzgesetz ist die Schufa seit 2010 dazu verpflichtet, uns auf Anfrage kostenlos mitzuteilen, welche Daten sie über uns gespeichert hat. Wenigstens einmal im Jahr. Im §34 BDSG Absatz 1 steht auf die Schufa bezogen sinngemäß:

Die Schufa hat dem Antragsteller Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten und woher sie stammen,
2. die Empfänger, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.

Kostenloser Schufa-Antrag Download

Diese kostenlose Datenübersicht nach §34 BDSG ist inhaltlich mit der kostenpflichtigen Schufa-Auskunft identisch, die Sie auf der Internetseite meineschufa.de für 25€ als SCHUFA-Bonitätsauskunft kaufen können oder unter dem Produktnamen „meineSCHUFA kompakt“ für eine Monatsgebühr plus  Aktivierungsgebühr abonnieren können.

Der Unterschied zur kostenlosen Schufa-Auskunft? Das kostenpflichtige Schufa-Abo gibt es nur digital, beinhaltet einen Newsletter zu wichtigen Schufa-Themen und berechtigt zum verbilligten Einkauf von weiteren Schufa-Produkten. Also eher was für echte Schufa-Fans.

Wenn Sie dagegen die Datenübersicht nach §34 BDSG bestellen, muss die Schufa Ihnen die Schufa-Selbstauskunft kostenlos und in Papierform nach Hause schicken. Verständlich also, dass die SCHUFA Holding AG keine Werbung für die kostenlose Schufa-Auskunft macht und auf der Internetseite unter den Navigationspunkt „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ versteckt.

Wie Sie sie Ihre Schufa-Selbstauskunft kostenlos beantragen

1. Schufa-Antrag ausfüllen

schufa-antragLaden Sie das Bestellformular Datenübersicht nach §34 BDSG [Sprachauswahl] herunter und füllen Sie die Angaben zur Person (Pflichtfelder) im oberen Kasten aus. Setzen Sie jetzt noch ein Häkchen unter Sonstige Angaben bei Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte und tragen Sie direkt darunter Datum und Unterschrift ein.

Mehr nicht, auch wenn da steht, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen sollen. Geben Sie keine Bankverbindung an und machen Sie auch kein Häkchen bei „Alternativ: Bestellung Bonitätsauskunft 24,95€“, denn dann müssen Sie für die gleichen Daten am Ende doch noch Geld bezahlen.

2. Personalausweis kopieren

Kopieren Sie Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (oder die erste Seite Ihres Reisepasses und Ihre Meldebescheinigung). Die Schufa will auf der Kopie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort deutlich erkennen können. Alle anderen Angaben und auch das Foto dürfen Sie schwärzen.

3. Zum Briefkasten bringen

Den Schufa-Antrag und die Kopie Ihres Personalausweises schicken Sie per Post an die Schufa und bekommen nach einigen Tagen Ihre Schufa-Selbstauskunft kostenlos zugeschickt.

SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum

Achtung neue Adresse in Bochum. Schicken Sie bitte keine Anfragen mehr an die alte Adresse in Berlin.

Was steht in der Schufa-Auskunft?

Um es gleich vorweg zu sagen, die Höhe Ihres Einkommens und die Höhe Ihres Kontostands werden nicht von der Schufa gespeichert. Dennoch sind es eine ganze Menge Daten, die über Sie gesammelt und von der Schufa an Dritte verkauft werden.

1. Ihre persönlichen Daten

  • Name, Vorname und Geschlecht
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Aktuelle und frühere Anschriften
  • E-Mail Adresse

2. Daten über Ihre Bank- und Kreditgeschäfte

  • Aktuelle Bankkonten mit Eröffnungsdatum und gekündigte mit offenen Forderungen
  • Aktuelle Kreditkarten und gekündigte Kreditkarten mit offenen Forderungen
  • Kreditverträge mit Abschlußdatum, Betrag und Laufzeit
  • Leasing-Verträge mit Abschlußdatum, Gegenstand, Betrag und Laufzeit

3. Daten über Ihre Handelskonten und Verträge

  • Laufende Mobilfunk-Verträge (ausser Prepaid) und gekündigte mit offenen Forderungen
  • Kundenkonten bei Kaufhäusern und im Versandhandel
  • Ratenzahlungs-Vereinbarungen mit Abschlußdatum, Gegenstand, Betrag und Laufzeit

3. Informationen über Ihr Zahlungsverhalten

  • Alle offenen Forderungen, die ausreichend gemahnt und von Ihnen nicht bestritten wurden
  • Forderungen nach gerichtlichen Entscheidungen
  • Missbrauch von Konten nach Nutzungsverbot

4. Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

  • Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bei Privatinsolvenz (Offenbarungseid)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
  • Abweisung oder Einstellung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens

5. An wen Ihre Informationen weitergeleitet wurden

6. Ihr Schufa Score (Aktuelle Kreditwürdigkeit)

ZDF Video Kostenlose Schufa-Auskunft

Bonitätsprüfung

Wenn wir einen Kredit aufnehmen wollen, macht die Bank als erstes eine so genannte Bonitätsprüfung. Das Wort Bonität stammt aus dem Lateinischen, wo ‚bonitas‘ Güte oder Beschaffenheit bedeutet, und steht in der Finanzwelt vor allem für Kreditwürdigkeit. Die Bank unterzieht uns also erst eimal einer solchen Güte-Prüfung um zu ermitteln wie wahrscheinlich es ist, dass wir den Kredit auch zurückzahlen werden. Obwohl jede Bank zur Berechnung der Bonität eigene Verfahren entwickelt hat, fließen die Daten der Schufa immer in die Bonitätsprüfung mit ein.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Daten oder dem Schufa Score haben, finden Sie hier weitere Antworten:  Webseite der Schufa