2024-04-19

IBAN BIC SEPA

IBAN, BIC und SEPA

So funktioniert der SEPA Zahlungsverkehr in Europa

SEPA ist die Kurzform für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet ein für ganz Europa vereinheitlichtes Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Aber was ist daran neu und wie funktioniert die SEPA Umstellung? Was für Kontoinhaber wichtig ist, fassen wir hier zusammen.

Was ist IBAN?

IBAN NummerDie IBAN, International Bank Account Number, ist eine weltweit gültige Nummer für Ihr Girokonto. Sie besteht aus 22 Buchstaben und Zahlen und setzt sich aus der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Davor befindet sich die Länderkennung DE und eine Prüfnummer. Sie finden Ihre IBAN auf jedem Kontoauszug oder beim Onlinebanking in den Kontoinformationen. Ihre bisherige Kontonummer gilt zwar noch zwei Jahre, also bis 2016. Es ist allerdings ratsam, sich schnell an die neue Nummer zu gewöhnen.

Ländercode: DE (Deutschland)
Prüf-Ziffer: 22 (Beispiel)
Bankleitzahl: 100 100 50(Beispiel)
Kontonummer: 0123456789 (Beispiel)

Was ist BIC?

Die BIC ist die internationale Bankleitzahl. Diese wird nur vorübergehend verwendet. Ab 2014 benötigen Sie für Zahlungen im Inland nur die IBAN-Nummer. Für Zahlungen im Ausland wird die BIC nur noch bis 2016 verwendet und dann abgeschafft. Die BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf der Internetseite Ihrer Bank.

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https://www.youtube.com/watch?v=ou7APCr_KOU
ARD Marktcheck: Das 1×1 des neuen Zahlungsverkehrs
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Wie funktionieren Daueraufträge, Überweisungen und Einzugsermächtigungen bei SEPA?

Um ihre Daueraufträge müssen Sie sich als Girokonteninhaber in der Regel nicht kümmern, diese werden von den Banken automatisch umgestellt. Das gleiche gilt für Überweisungen, die Sie auf Ihr Konto erhalten. Die Empfängerlisten, die Sie im Online Banking angelegt haben, wurden ebenfalls automatisch umgestellt.

Wegen der Einzugsermächtigungen von Lastschriften müssen Sie vom Abbuchenden schriftlich informiert werden. Die Abbucher, zum Beispiel Telefonanbieter oder Energieunternehmen, informieren Sie also darüber, dass sie die von Ihnen erteilten Einzugsermächtigungen durch ein SEPA-Lastschriftmandat ersetzen. Weil die Umstellung auf das SEPA-Verfahren bei vielen Unternehmen eher schleppend verlief, hat die EU-Kommission die Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 verlängert.

Wer darf von meinem Konto abbuchen und kann einer Lastschrift widersprochen werden?

Wer von Ihrem Konto Geld abbuchen will, muss Ihnen 14 Tage vor der Buchung eine Information über Betrag und Fälligkeitsdatum der Lastschrift zuschicken. Das geht per Brief, E-Mail, Telefon, Fax, im Online Banking oder als Rechnung. Bei regelmäßig wiederkehrenden Lastschriften, wie zum Beispiel der Miete oder dem Stromabschlag, ist eine einmalige Information ausreichend. Häufig sind diese Ankündigungen im Online Banking hinterlegt. Bis einen Tag vor der Abbuchung können Sie jeder Einzugsermächtigung widersprechen. Und auch nach der Abbuchung können Sie diese noch acht Wochen ohne Angabe von Gründen reklamieren. Die Bank muss den Betrag zurück buchen; das hat nichts mit Kulanz zu tun.

Ist das SEPA-Verfahren sicherer?

In Sachen Sicherheit gibt es ein klares Plus für das neue System. Früher konnte sich per Lastschrift jeder bei Ihrem Konto bedienen, sobald er Ihre Kontonummer hatte. Der Widerspruch war zwar möglich, aber es war eine Grauzone. Das kann Ihnen jetzt nicht mehr passieren. Von Ihrem Konto darf nur noch abbuchen, wer eine Einzugsermächtigung hat. Außerdem können Sie als Kontoinhaber bei Ihrer Bank festlegen, wer, wann, in welchem Zeitraum, wie viel Geld abbuchen darf und wer nicht.

Was sind die Vorteile?

SEPA Zahlungsraum SEPA Zahlungsraum, Wikipedia

Für alle grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften zwischen den 28 EU-Mitgliedsländer, sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz wird es tatsächlich einfacher, schneller und günstiger für die Verbraucher.
Euro-Überweisungen kosten für Sie künftig nicht mehr als innerhalb Deutschlands, Sie können die gleichen Formulare verwenden und eine Überweisung dauert jetzt nur noch zwei Tage.

 

Umstellung auf SEPA

Die Umstellung auf das SEPA Verfahren verlief bei vielen Unternehmen eher schleppend. Deshalb hat die EU-Kommission die Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 verlängert. Denn sonnst wären viele Banküberweisungen von einem Tag auf den anderen einfach stecken geblieben.

Weiterführende Informationen:

SEPA Deutschland: Webseite der Deutschen Bundesbank
Stiftung Warentest: Die neuen Regeln für den Zahlungs­verkehr
Verbraucher Zentrale: SEPA – die große Umstellung kommt