2024-04-19

Flüchtlinge: Ohne Konto, keine Integration

Ein Girokonto ist nicht selbstverständlich. Viele Banken lehnen Flüchtlinge gerne ab mit der Begründung: unbestätigte Personenangaben. Doch ohne Bankkonto bekommen Flüchtlinge keine Wohnung und keine Arbeit. Die Banken scheint das kaum zu interessieren, doch die Finanzaufsicht hat da anders entschieden.

Um ein Konto eröffnen zu können, muss man sich in der Bank genau ausweisen – so steht es im Geldwäschegesetz. Die notwendigen Dokumente fehlen den meisten Füchtlingen, die sich noch im Asylverfahren befinden. Die ausgestellten Duldungspapiere werden von den Geldinistuten bislang nicht akzeptiert. Oft resultiere die Ablehnung aus der Unsicherheit der Bankmitarbeiter, vermutet Nadja Hitzel-Abdelhamid von der Antidiskriminierungsstelle Brandenburg: „Die haben Angst, etwas falsch zu machen und gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen. Also lehnen sie lieber ab“.

Das ändert die deutsche Finanzaufsicht Bafin nun. Sie hat festgelegt, welche Dokumente akzeptabel sind, um ein Konto zu eröffnen.

Banken müssen nun alle Dokumente (so genannte Duldungspapiere) akzeptieren, die den Briefkopf, Siegel und Unterschrift einer deutschen Ausländerbehörde tragen. In dem Dokument müssen folgende Identitätsangaben zu finden sein:

  • Name
  • Passfoto
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Aktuelle Adresse 

Ein Konto ist wichtig, um sich zu integrieren, darum begründet die Bafin ihre Entscheidung so:

 „Es besteht ein übergeordnetes aufsichtsrechtliches Interesse im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche, möglichst allen Flüchtlingen den Zugang zu einem Konto zu eröffnen, um die Entstehung unkontrollierter Bargeldströme zu verhindern.“

Das Basiskonto kann ab 2016 mit den Duldungspapieren der Ausländerbehörde, beantragt werden. Die Bank darf Ihren Antrag auf ein Girokonto dann nicht ablehnen.

Einen Rechtsanspruch auf ein Konto gibt es in Deutschland noch nicht, auch nicht für Deutsche. Doch alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben sich verpflichtet, ein Konto für „jede Privatperson“ einzurichten. Sie drängten auf diese rechtliche Grundlage.
Anfang 2016 will die Bundesregierung ein Gesetz beschließen, das auch Flüchtlingen oder Obdachlosen das Recht auf ein Girokonto einräumt.